Grüne Versicherungskarte bei Autoreisen ein Muss
Mit den offenen Grenzen innerhalb der Schengen-Staaten ist die Grüne Versicherungskarte bei vielen Autofahrern etwas aus dem Blickfeld geraten. Doch «wer eine Auslandsreise mit dem Auto unternimmt, sollte stets sichergehen, dass der Versicherungsnachweis mit im Gepäck ist», rät ADAC-Jurist Paul Kuhn. Die Karte sei der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert sei.
«Innerhalb der EU sollte grundsätzlich das Kfz-Kennzeichen als Beleg ausreichen, dass eine gültige Versicherung besteht. Die Praxis zeigt aber, dass bei Kontrollen häufig die Versicherungskarte verlangt wird», schildert der ADAC-Fachmann seine Erfahrungen. Der Aufwand sei gering, viele Versicherungen schickten die Karte jeweils am Jahresbeginn automatisch zu. «Am besten gleich ins Auto zu den Papieren legen», rät Kuhn. Ansonsten kann man die Grüne Versicherungskarte kostenlos bei der Versicherung anfordern.
In folgenden Ländern ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien, Ukraine und Weißrussland. In manchen Ländern gibt es Sondervorschriften.
Reisende nach Serbien müssen laut Kuhn beachten, dass die Grüne Karte die Länderkennung SRB (früher SCG) aufweist. Dieses Kürzel sei auch für Montenegro gültig. Vergesse man die Karte oder sei das Länderkürzel nicht richtig angeführt, müsse man bei der Einreise eine Grenzversicherung beim Zollamt abschließen. «Erhöhte Versicherungsprämien und niedrige Deckungssummen sind dann garantiert», weiß Kuhn. (Umfassende Informationen zu jedem Urlaubsland findet man unter adac.de/reise_freizeit/.)
(ddp/travelpedia)
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