Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt wieder auf der Kippe

Die Landesregierung geht gegen das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Ausbau des Frankfurter Flughafen in Revision. Das kündigte Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) am Mittwoch in Wiesbaden an. Damit steht ein Nachflugverbot wieder auf der Kippe. «Eine Revision schafft Rechtssicherheit», sagte Posch. Dieser Schritt sei keine politische Entscheidung, sondern solle in strittigen Rechtsfragen Klarheit schaffen. Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig müssen nun entscheiden, ob ein Nachtflugverbot im Zuge des Flughafenausbaus zulässig ist. Die Opposition zeigte sich über die Entscheidung empört und warf der Landesregierung Wortbruch beim Versprechen auf Nachtruhe vor.

Die Entscheidung sei nicht leicht gefallen, zumal er sich der politischen Dimension der Debatte bewusst sei, sagte Posch. Zentrale Frage sei die Bindungswirkung eines landesplanerischen Grundsatzes für die Planfeststellungsbehörde. Nach einem Mediationsverfahren hatte die Landesregierung im Landesentwicklungsplan ein komplettes Nachtflugverbot festgelegt. Der später beschlossene Planfeststellungsbeschluss billigt jedoch Ausnahmen und sieht 17 Flüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr vor. Der VGH hatte die Nachtflugregelung unter Verweis auf den Landesentwicklungsplan gekippt. Die Zulassung der Flüge sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren, hieß es.

Nach Angaben des Wirtschaftsministers bedarf es jetzt einer höchstrichterlichen Klärung des Verhältnisses von Fachplanung und Landesentwicklungsplanung. Aus dem Kasseler Urteil habe sich ein «völlig neuer Sachverhalt» ergeben, der Bedeutung für zahlreiche Infrastrukturprojekte habe, sagte Posch. Auch die Bundesregierung erachte eine grundsätzliche Klärung als zwingend erforderlich. Eine Entscheidung der Leipziger Richter noch vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn sei nötig, um einen möglicherweise nötigen Planungsergänzungsbeschluss rechtssicher gestalten zu können.

Die Fraktionen von SPD und Grüne wollten diese Begründung nicht akzeptieren. «Es ist nichts anderes als der vorsätzliche Betrug an den Menschen in der Region», sagte SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel.

Davon könnten auch juristische Ausflüchte nicht ablenken. Zehn Jahre lang habe Ministerpräsident Roland Koch (CDU) versprochen, dass ein Ausbau des Flughafens zwingend mit einer Nachtruhe für die Menschen in der Region verbunden sein werde. Die Glaubwürdigkeit erlebe nach diesem Wortbruch einen neuen Tiefpunkt, sagte Schäfer-Gümbel. Das Mediationsergebnis werde «auf den Müllhaufen» geworden.

Grünen-Chef Tarek Al-Wazir ergänzte, die juristische Begründung sei schlicht der Versuch der Landesregierung, zu verschleiern, dass sie ihr Versprechen niemals habe einhalten wollen. Auch die Linksfraktion schimpfte über den Wortbruch. Die FDP-Losung aus Wahlkampfzeiten «Wir stehen zu unserem Wort» klinge nur noch wie ein Witz. Koch & Co. machten sich zu Handlangern von Fraport und der Luftfahrtunternehmen, die Interessen der Menschen in der Region blieben auf der Strecke.

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) reagierte hingegen erfreut auf die Entscheidung der Landesregierung. Der Planfeststellungsbeschluss sei bereits ein Kompromiss zwischen den Lärmschutzinteressen der Anwohner und der Wirtschaft, «bei weitem nicht das wirtschaftlich Wünschenswerte», sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender. Deshalb müsse diese Abwägung beim Bundesverwaltungsgericht verteidigt werden, damit die Zahl der Ausnahmen vom Nachtflugverbot nicht verringert werden müsse.

 

(ddp/travelpedia)

 

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Autor: redaktion
Datum: Mittwoch, 16. Dezember 2009 18:22
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